Gestaltungsvorschriften für Grabmale
Die Satzungen für die Gestaltungen von Grabmalen können erheblich voneinander abweichen. Manche Städte und Gemeinden haben kaum einschränkende Vorschriften erlassen, während macherorts Größen und Obenflächenbearbeitungen der Steine stark reglementiert sind.
Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Verwaltungen der einzelnen Friedhöfe oft froh über eine besondere Gestaltung sind. Dadurch eröffnet sich ein Spielraum für individuelle Grabzeichen und auch die eine oder andere Ausnahme ist möglich.
Einige Vorgaben sind natürlich notwendig um beispielsweise ein einheitliches Bild der Friedhofsanlage oder aber die Standsicherheit zu gewährleisten. Auch technische Belange für eventuell in der Friedhofspflege eingesetzte Maschinen können für Regelungsbedarf sorgen.
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